Gassi gehen
Täglich freuen sich unsere Hunde in der Halberstädter Fundtierunterkunft auf ihre Spaziergänge. Bitte kommen Sie in die Fundtierunterkunft und leihen Sie sich ein Tier zum Gassigehen aus, Sie werden schon sehnsüchtig erwartet. In den Spiegelsbergen können Mensch und Tier bei einem Ausflug wunderbar entspannen und die Ruhe der Natur genießen
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Bitte beachten Sie, dass Minderjährige nur in Begleitung eines Erwachsenen ein Tier ausführen dürfen
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Für unsere Spezialfälle, das sind Hunde mit schwieriger Vergangenheit oder Vorfallshunde, suchen wir Hundefreunde die im Besitz eines Sachkundenachweises sind. Zur Betreuung diese Hunde ist, entsprechend gesetzlicher Vorgaben in Sachsen/Anhalt, ein solcher Sachkundenachweis Bedingung.
Wir freuen uns auf ihren Besuch.
Patenschaft
In der Regel steht die Vermittlung der Tiere im Vordergrund unserer Arbeit und wir bemühen uns nach Kräften, den notwendigen Aufenthalt für die Tiere in der städtischen Fundtierunterkunft so kurz wie möglich zu gestalten. Eine Ausnahme bilden diejenigen Tiere, die wegen ihres Alters oder aus gesundheitlichen Gründen nur schwer und nach langem Aufenthalt ein neues Zuhause finden.
Für diese Tiere suchen wir Patenschaften, die sich je nach Absprache mit den Paten auf Übernahme aller Kosten für das Tier oder nur zur Übernahme von Futterkosten oder Tierarztkosten erstrecken können. So können auch Tierfreunde helfen, die selbst kein Tier bei sich aufnehmen können.
Als Pate erhalten Sie eine Patenschaftsurkunde mit dem Bild ihres Patentieres und können Ihr Patenkind selbstverständlich jederzeit besuchen. Mit der Vermittlung oder dem Tod des Patentieres erlischt die Patenschaft automatisch. Sollten Sie dann für ein anderes Tier eine Patenschaft übernehmen, sind wir Ihnen dankbar.
Mitglied werden
Zusammen sind wir stark. Eine Stimme kann zwar viel erreichen, lauter und damit wirkungsvoller wird sie jedoch, je mehr Menschen mitmachen. Unsere Partner im Harzkreis sind der Tierschutzverein Quedlinburg e.V. und der Tierschutzverein Blankenburg und Umgebung e.V.. Gemeinsam arbeiten wir für einen Kreis, der Tier- und Naturschutz groß schreibt.
Unterstützen Sie deshalb des Tierschutzverein Halberstadt e.V., werden sie Mitglied.
Testament
Jeder von uns überlegt früher oder später: „Was bleibt, wenn ich gehe?“ Das Dokument, mit dem Sie über Ihr Hab und Gut frei verfügen können, ist Ihr Testament – Ihr letzter Wille. Mit einem Testament schaffen Sie Klarheit, sorgen für Familie und Freunde vor und setzen Zeichen – weit über Ihre Lebenszeit hinaus. Gleichzeitig schenken Sie sich die Gewissheit, alles rechtzeitig geregelt zu haben.
Viele Menschen möchten gerne über die eigene Lebenszeit hinaus Gutes tun und dabei ihre treuen Lebensbegleiter, die Tiere, besonders bedenken. Doch leider können Tiere nicht erben! Dennoch kann man für sein geliebtes Tier auch nach dem eigenen Tode sorgen. So kann man dem Erben, einer Person oder einer Einrichtung wie dem Tierschutzverein eine Auflage erteilen, sich um das Tier zu kümmern. In der Auflage kann genau geregelt sein, wer sich um das Tier kümmert und was aus ihm wird.
Häufig wenden sich Menschen an den Tierschutzverein, die keine Verwandten haben und deren Erbe, wenn vorher keine Regelung getroffen wurde, nach der gesetzlichen Regelung vollständig und anonym der Staatskasse zufließen würde. Ein Testament sollte man insbesondere dann errichten, wenn man Personen außerhalb der Verwandtschaft und der Ehe, also außerhalb der gesetzlichen Erbfolge, begünstigen möchte.
Der Tierschutzverein kann in Ihrem Testament als Begünstigter eines Geldbetrages, Ihrer Immobilie oder sonstiger Wertgegenstände eingesetzt werden. Ob als Alleinerbe oder zu einem prozentualen Anteil: Jeder Euro kommt direkt den Tierschutztieren zugute. Mit größeren Erbschaften kann auch ein Neubau eines Tierheimes ermöglicht werden oder ein Aufbau eines Gnadenhofes für alte oder unvermittelbare Tiere.
Viele Menschen möchten auch etwas für das Thema Tier- und Naturschutz nach ihrem Ableben tun. Sie möchten regionalen Tierschutzverein oder die regionale Stiftung in ihrem Geburtsort oder der neuen Wahlheimat begünstigen. Dies ist problemlos möglich, da es in Halberstadt beides gibt und beide gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt sind. Der Tierschutzverein Halberstadt e.V. sowie die Rolf P.C. & Edith Maria Manteufel Stiftung beraten sie gern. www.manteufel-stiftung.de
Weitere Möglichkeiten zur Unterstützung des Tierschutzes
- klären Sie ihre Familie, Nachbarn, Freunde und Kollegen über Missstände und Tierschutzprobleme auf und weisen Sie auf die Tätigkeit des Tierschutzvereins hin
- schreiben Sie Leserbriefe an die lokale Presse, teilen und kommentieren Sie Facebook Beiträge des Tierschutzvereins
- schreiben Sie Protestbriefe an lokale Politiker
- halten Sie die Augen offen und melden Sie Tierquälereien
- nehmen Sie an Themenabenden und weiteren Veranstaltungen des Tierschutzvereins teil und tragen Sie diese Termine in ihrem Umfeld weiter
- kaufen Sie wenig bzw. möglichst keine Lebensmittel mit unklarer Herkunft, die meisten tierischen Produkte kommen aus nicht artgerechter Haltung und Schlachtung